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Steuerbefreiung für Solaranlagen ab 2023

Abbau steuerlicher Hürden für Photovoltaik-Anlagen

Gute Neuigkeiten für Besitzer von Solaranlagen. Ab kommenden Jahr muss der Ertrag aus Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern oder auf Gewerbeimmobilien nicht mehr versteuert werden.

Auch bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien gilt die Steuerbefreiung. Hier entfällt die Steuer bei Anlagen bis zu einer Leistung von 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt.

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten. Damit entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Kleinanlagen und reduziert den Bürokratieaufwand erheblich.

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